Weißt du wann...

... Schnäppchen richtig teuer werden können?

Wenn du bei der Schnäppchenjagd dem Jagdfieber erliegst, kaufst du schnell zuviel und sogar Dinge, die du gar nicht brauchst. Außerdem vergisst du leicht, dass auch das günstigste Schnäppchen dein Konto belastet. Passiert dir das zu oft, zahlst du am Ende richtig drauf. Und zwar mindestens die Zinsen des Überziehungskredits .

... die SCHUFA dir ein Schreiben schickt?

Stell dir vor, du bist Kunde bei einem Versandhandelsunternehmen, das Vertragspartner der SCHUFA ist. Das Unternehmen darf Informationen über dich (Namen, Anschrift und Info, dass du dort Kunde bist,) an die SCHUFA weiter geben. Das steht im Kleingedruckten! Wenn nun ein anderes Unternehmen (du möchtest z.B. einen Handyvertrag abschließen) Informationen über dich bei der SCHUFA abfragt, dann erhältst du eine Benachrichtigung. Diese Benachrichtigung entfällt, wenn du irgendwann einmal eine SCHUFA-Klausel (z.B. bei der Eröffnung eines Girokontos) unterschrieben hast. Denn dann weißt du ja, dass Daten von dir weitergegeben werden können, wer die SCHUFA ist und wie sie funktioniert.

... du dein Konto überziehen darfst (Dispokredit /Hohe Zinsen)?

Während Minderjährige bei der Bank nur ein Konto auf Guthabenbasis bekommen, dürfen Kontoinhaber über 18 Jahren ihr Konto unter Umständen überziehen. Für diesen sogenannten Dispokredit fallen relativ hohe Zinsen an.

... Jugendliche im Durchschnitt ihr erstes Konto eröffnen?

Jugendliche eröffnen ihr erstes Konto im Durchschnitt mit 16 Jahren. Wer jobbt und dadurch ein mehr oder weniger regelmäßiges Einkommen hat, braucht ein Girokonto. Für Schülerinnen und Schüler oder Auszubildende führen die Banken das Konto häufig kostenfrei.

1 Die so genannte Deliktfähigkeit regelt § 828 BGB

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