Weißt du was...
… sich mit 18 alles für dich ändert
Mit 18 bist du voll geschäftsfähig. Theoretisch kannst du jetzt dein Girokonto überziehen und Kredite aufnehmen - vorausgesetzt die Bonitätsprüfung ergibt, dass du ein regelmäßiges Einkommen hast, um den Kredit zurückzubezahlen. Ferner möchte die Bank vermutlich gerne in Erfahrung bringen, ob du bereits andere Kredite laufen oder vielleicht auch schon mal Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet hast. Deine Bank bittet dich daher, die so genannte SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Dann hat Sie das Recht, Informationen über dich bei der SCHUFA anzufragen und einzumelden.
...die SCHUFA ist, die SCHUFA macht?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ermöglicht schnelle und unkomplizierte Vertragsabschlüsse zum Beispiel zwischen Internetshops und Kunde, bei Ratenkäufen oder bei Krediten . Der Handel, der mit der Lieferung von Waren an dich in Vorleistung tritt, oder Finanzdienstleister, die dir Geld verleihen, sichern sich durch eine Anfrage bei der SCHUFA ab, ob du als Kunde vertrauenswürdig bist.
... du wissen musst, wenn du etwas auf Raten kaufen willst?
Den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilbeträgen zu bezahlen – bei vielen Anschaffungen ein verführerisches Angebot. Nüchtern betrachtet handelt es sich beim Kauf auf Raten um einen Kredit, bei dem der Kaufpreis in Teilbeträgen bezahlt wird.
... es bedeutet, für jemanden zu bürgen?
Als Bürge wirst du in Haftung genommen, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin nicht mehr zahlt. Viele Leute erklären sich allzu leicht bereit, eine Bürgschaft für jemanden zu übernehmen, ohne die Folgen zu bedenken.
... du beachten musst, wenn du einen Schüler- oder Studentenjob hast?
Wer angestellt arbeitet, muss von seinem Lohn auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Bei Jobs für Schüler/-innen (zwischen 15 und 17 Jahren) und Jobs für Student/-innen gibt es Ausnahmen für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Informieren kannst du dich beispielsweise bei deiner Krankenkasse.
... du machst, wenn du plötzlich Geld erbst?
Durch eine Erbschaft kannst du von einen auf den anderen Tag über einen größeren Geldbetrag verfügen und dir einige Dinge leisten, die du dir schon lange wünschst. Du solltest aber auch etwas weiter denken und überlegen, ob und wie du einen Teil des Geldes anlegen kannst. Zum Beispiel für deine erste Wohnung oder für ein Studienjahr im Ausland. Für deine Geldanlage solltest du möglichst zwei bis drei Angebote vergleichen. Für was du dich entscheidest, hängt davon ab, wann du das Geld wieder brauchst.
... die SCHUFA nicht über dich weiß?
Die SCHUFA hat keine Informationen zu:
- Vermögen
- Einkommen
- Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
- Beruf
- Einstellungen / Mitgliedschaften (z.B. religiöse, politische, etc…)
- Ehegatten
- Nationalität

